Aktuelle Info: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde am 16.12.2010 vom Nordrhein-Westfälischen Landtag abgelehnt. Damit kann das Gesetz NICHT in Kraft treten.
Wir begrüßen diese Entscheidung, weil auch viele medienpädagogischen Projekte und Webseiten der Jugendarbeit von dem Gesetz betroffen/bedroht gewesen wären. Außerdem haben wir die Hoffnung, dass nun MedienpädagogInnEn und NetzpolitikerInnen frühzeitig in die Erarbeitung eines neuen Staatsvertrages eingebunden werden.
Die Informationen zum JMStV und die Empfehlungen für Webseiten der Jugendarbeit sind damit zunächst hinfällig.
Jugendmedienschutz auf Webseiten der Jugendarbeit

Zum 01.01.2011 tritt eine neue Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in Kraft vorausgesetzt, alle 16 Landesparlamente ratifizieren bis dahin den Vertrag. Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wollen die Bundesländer den Schutz von jungen Menschen vor jugendgefährdenden Inhalten, die über internetbasierte Medien verbreitet werden können, verbessern und die Verbreitung dieser Inhalte einschränken. Diese Neufassung hat weitreichende Folgen für alle, die z.B. eine Internetseite betreiben.
Da auch zahllose Jugendverbände, Jugendgruppen und -einrichtungen Webseiten betreiben und damit von dem Vertrag betroffen sind, stellen wir auf den folgenden Seiten die Grundzüge des JMStV und die Auswirkungen auf die Jugendarbeit vor:
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